Kursdetails
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Einbürgerungstest, Termin 17 - am Vormittag

Das Staatsangehörigkeitsgesetz fordert bundesweit, dass Einbürgerungswillige neben dem Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (B1) auch Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen müssen. Dieser Nachweis kann erbracht werden durch:
- einen im Inland erworbenen Hauptschulabschluss oder mindestens gleichwertigen deutschen Schulabschluss oder höher
oder
- den erfolgreich bestandenen Einbürgerungstest
oder
- den erfolgreichen Test "Leben in Deutschland"
Zur Vorbereitung auf den Einbürgerungstest werden Einbürgerungskurse angeboten; die Teilnahme daran ist nicht verpflichtend. Bei dem Einbürgerungstest handelt es sich um einen Multiple-Choice-Test, der 33 Fragen umfasst, von denen 17 richtig beantwortet werden müssen.
Unter der Internetadresse: https://oet.bamf.de/ords/oetut/f?p=514:1:0 erhalten Sie die Möglichkeit diesen Test, ohne offizielles Ergebnis, durchzuführen. Beachten Sie hierbei, das Bundesland auszuwählen, in welchem Sie Ihre n Wohnsitz haben.
Auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/zugewanderteteilnehmende-node.html können Sie weitere Informationen zu Integration und Einbürgerung finden.
Nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (07274-53382), ist zur persönlichen Anmeldung ein gültiges Ausweisdokument sowie die Prüfungsgebühr (25,00 Euro) mitzubringen.
Anmeldeschluss: 19.10.2026

Kurstermine 1

Übersicht über alle Kurstermine (1) mit Datum und Ort
Nummer Datum Ort
1 Dienstag  •  17.11.2026  •  10:00 - 11:00 Uhr Bellheim, 2. OG, Besprechungsraum
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