Einbürgerungstest, Termin 17 - am Vormittag
Das Staatsangehörigkeitsgesetz fordert bundesweit, dass Einbürgerungswillige neben dem Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (B1) auch Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen müssen. Dieser Nachweis kann erbracht werden durch:
- einen im Inland erworbenen Hauptschulabschluss oder mindestens gleichwertigen deutschen Schulabschluss oder höher
oder
- den erfolgreich bestandenen Einbürgerungstest
oder
- den erfolgreichen Test "Leben in Deutschland"
Zur Vorbereitung auf den Einbürgerungstest werden Einbürgerungskurse angeboten; die Teilnahme daran ist nicht verpflichtend. Bei dem Einbürgerungstest handelt es sich um einen Multiple-Choice-Test, der 33 Fragen umfasst, von denen 17 richtig beantwortet werden müssen.
Unter der Internetadresse: https://oet.bamf.de/ords/oetut/f?p=514:1:0 erhalten Sie die Möglichkeit diesen Test, ohne offizielles Ergebnis, durchzuführen. Beachten Sie hierbei, das Bundesland auszuwählen, in welchem Sie Ihre n Wohnsitz haben.
Auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/zugewanderteteilnehmende-node.html können Sie weitere Informationen zu Integration und Einbürgerung finden.
Nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (07274-53382), ist zur persönlichen Anmeldung ein gültiges Ausweisdokument sowie die Prüfungsgebühr (25,00 Euro) mitzubringen.
Anmeldeschluss: 19.10.2026
| Kursnummer | L1021017KV |
| Beginn | Di., 17.11.2026, um 10:00 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort |
Bellheim, 2. OG, Besprechungsraum Schulstraße 4, 76756 Bellheim (Barrierefrei zugänglich) |
| Kursleitung |
Karin Träber
|
| Entgelt | 25,00 € |
| Bemerkungen | Kugelschreiber (blau oder schwarz), Lichtbildausweis |
Kurstermine 1
| Nummer | Datum | Ort |
|---|---|---|
| 1 | Dienstag • 17.11.2026 • 10:00 - 11:00 Uhr | Bellheim, 2. OG, Besprechungsraum |