Kursdetails
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Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung - Vortrag E

Ein Erwachsener, der keine Vorsorge getroffen hat und durch Krankheit oder Behinderung seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr regeln kann, erhält einen gesetzlichen Vertreter als Betreuer. Dieser Betreuer wird vom Betreuungsgericht bestellt und kontrolliert. Er hat dem Gericht jährlich Bericht über seine Tätigkeit zu erstatten und Rechnung zu legen.
Vorsorge lohnt sich, denn:
- Man bestimmt selbst, wer in Phasen von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit die eigenen Interessen vertritt.
- Man kann durch Festschreibung seiner Wünsche diese Phase selbst ausgestalten und bestimmen.
- Man kann festlegen, welche medizinische Behandlung oder Nichtbehandlung man wünscht.
- Man erleichtert durch die schriftliche Formulierung seiner Wünsche einer Vertrauensperson die Regelung seiner Angelegenheiten.

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